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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

das Hostel Nanina, Inhaberin Nina Hertsch-Wetzstein im Folgenden "Hostess" genannt. 


§1 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Hostess und dem Gast (Vermietung oben Zimmern und / oder Betten zur Beherbergung, sowie sonstige Leistungen des Hostess). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung.

Weitere Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich vom Hostess bestätigt werden.  


§2 Vertragsschluss


Wenn der Gast ein Zimmer reserviert (gleich über welchen Kommunikationsweg), kommt der Vertrag erst mit Bestätigung durch das Hostels an den Gast zustande.

Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Zimmers oder eines bestimmten Bettes, sondern lediglich Anspruch auf ein Zimmer in de von ihm gebuchten Kategorie (Mehrbettzimmer mit 8, 6, 4 oder 2 Betten, Einzel-, Doppel- oder Familienzimmer). 

Das Untervermieten oder Überlassen der Gastzimmer und -betten durch den Gast an Dritte ist untersagt.


§3 Preise, Zahlungsverpflichtung, Stornierung, Nichtanreise


Der Gast bezahlt den bestätigten Preis für die Dauer seines Aufenthaltes spätestens beim Einchecken. 

Die vereinbarten Preise schließen die aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Für Buchungen welche mehr als drei Monate in der Zukunft liegen, kann das Hostel den bestätigten Preis nach oben anpassen, sofern sich zwischenzeitlich mindestens jedoch jedoch zwei Wochen vor Anreise die allgemeinen Preise des Hostess geändert haben. Der Gast hat insoweit die Obliegenheit, sich über die allemeinen Preise des Hostels auf der Internetseite mindestens zwei Wochen vor Anreise zu informieren. Sollte eine allgemeine Preiserhöhung stattgefunden haben und der Gast hiermit nicht einverstanden ist, hat dieser die Möglichkeit, seine Buchung kostenfrei zu stornieren (Rücktritt vom Beherbergungsvertrag). 

 

Stornierungen:

Gruppen ab 3 Personen zahlen folgende Stornogebühren:

bis 21 Tage vor Anreise 20% der gesamten Übernachtungskosten 

bis 14 Tage vor Anreise 50% der gesamten Übernachtungskosten

ab 7 Tage vor Anreise 100% der gesamten Übernachtungskosten

Individualreisende:

bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei

bis 48 Stunden vor Anreise 50% der gesamten Übernachtungskosten 

ab 48 Stunden vor Anreise 100% der gesamten Übernachtungskosten 

Wenn der Gast oder die Gruppe ohne Stornierung nicht anreist werden 100% der Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.  

Bei vorzeitiger Abreise des Gastes kann dieser keine Erstattung für nicht angetretene Übernachtungen des vereinbarten Zeitraums verlangen. 

Aufwendungen des Hostels für Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die aufgrund der Stornierung nutzlos werden, sind vom Gast in voller Höhe zu erstatten. 

Zahlungsverpflichtungen des Gastes wegen einer Stornierungen entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Gastes aus einem Grund erfolgt, den das Hostess zu vertreten hat. Schadensersatzansprüche kann der Gast nur bei grober Fahrlässikeiten oder Vorsatz seitens des Hostels geltend machen. 

Das Hostel ist berechtigt, jederzeit eine angemessne Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung (z.B. gültige Kreditkartennummer) zu verlangen. 

Bei der Einräumung von Zahlung des vereinbarten Preises auf Rechnung ist der Gast verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von einer Woche nach Abreise auf das Geschäftskonto des Hostels zu bezahlen.  

Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszinssatz (5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, sofern der Gast Verbraucher ist, 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz sofern der Gast Unternehmer ist. 


§4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte 

Die Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechts kann der Gast nur erklären bzw. ausüben, sofern die zugrundeliegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig gestgestllt sind.


§5 Bezug der Zimmer, bzw. Gastbeten und Verlassen der angemieteten Räumlichkeiten und Betten

Der Bezug hat - wenn nicht vorab anders vereinbart - zwischen 17 und 21 Uhr zu erfolgen. Das Verlassen hat bis spätestens 11 Uhr des vereinbarten Abreisetages zu erfolgen. Danach kann das Hostess für die zusätzliche Nutzung des Zimmers / Bettes  bis 14 Uhr zusätzlich 50% des vereinbarten Einzelübernachtungspreises, ab 14 Uhr 100% verlangen. 


§6 Schadensersatz 

Bei grober Verschmutzung der Räume/Betten wird eine angemessene zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben. 

Sollten vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden im Hostel auftreten, welche auf eine gemeinsam angereiste und/oder zusammengehörende Gruppe (mindestens 2 Personen) zurückzuführen sind, der Verursacher jedoch nicht festgestellt werden kann, so haften die zugehörigen Personen gesamtschuldnerisch für den eingetretenen Schaden. 

Gebuchte Betten, bzw. Zimmer stehen dem Gast ab 17 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hostel gebuchte Betten und Zimmer nach 19 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. 


§ 7 Rücktritt des Hostels 

Wird eine vom Hostel verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unzumutbar machen, falls Zimmer unter falscher Angabe des Gastes oder ohne Einverständnis des Hostel zu anderen als Beherbergungszwecken gebucht werden.

Insbesondere ist der Gast nicht berechtigt, einen dauerhaften Wohnsitz im Hostel zu begründen.


§10 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen; Haftung des Hostels

1. Insbesondere mitgeführte persönliche und sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hostel. Das Hostel übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Das Hostel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hostels. Die Versicherung der mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Gast. Diese Regelung gilt ebenfalls für Kraftfahrzeuge und deren Inhalt, die auf dem Hostel-Parkplatz abgestellt werden dürfen.

Für die Zustellung und Aufbewahrung von Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste haftet das Hostel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Ansonsten haftet das Hostel – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.

3. Im Übrigen ist die verschuldensunabhängige Haftung des Hostels für Mängel bei Vertragsabschluss ausgeschlossen.


4.  Ferner ist die vertragliche und gesetzliche Haftung des Hostels wie folgt beschränkt:

a. Das Hostel haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag.

b. Das Hostel haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von nicht  wesentlichen Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag sowie für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen.



Wesentliche Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag im diesem Sinne sind solche Pflichten, das Hostel gegenüber dem Gast nach dem Inhalt und Zweck des Beherbergungsvertrags gerade zu erfüllen hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut und vertrauen darf.


Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen unabdingbarer gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhaft verursachten Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung von eingebrachten Sachen des Mieters. In diesen Fällen richtet sich die Haftung des Hostels nach dem Gesetz.



5. Überdies sind Ansprüche des Gastes aufgrund von Verzögerungen bei der Zurverfügungstellung des Hostelzimmers bzw. -bettes, welche aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Streik, etc., welche das Hostel nicht zu vertreten hat, ausgeschlossen.

6. Sollten dem Gast Ansprüche auf Gewährleistung zustehen, so verjähren diese innerhalb von 12 Monaten nach der Leistung des Hostels. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Die Haftungshöhe des Hostels ist für vom Hostel versicherte Schäden auf die Deckungssumme der Versicherung begrenzt.

8. Zudem ist eine Haftung des Hostels für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden und Schäden aus Anspüchen Dritter gegenüber dem Gast ausgeschlossen.


§11 Mitwirkungspflicht

 

Der Gast ist verpflichtet, Mängel unverzüglich den Mitarbeitern des Hostels zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Nacherfüllung nicht ein, wobei dem Hostel zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben werden muss. Gleiches gilt bei unerheblichen Mängeln.


§ 12 Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren bedarf nach vorheriger Zustimmung des Hostels der vorherigen Anzeige durch den Gast. Hier wird diesem gegebenenfalls der zu entrichtende Preis mitgeteilt.


§ 13 Sonstige Bestimmungen

Auf sämtliche Verträge findes deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Sofern die Berherbergung des Gastes für einen unternehmerischen Zweck erfolgt, bzw. Vertragspartner des Hostels kein Verbraucher ist, so wird als Gerichtsstand, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Hostels vereinbart.


§14 Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

Datenschutz

1. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten von ihm zum Zwecke der Vertragsdurchführung, undenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch das Hostel gespeichert, verarbeitet und zu diesem Zweck an mit dem Hostel verbundene Unternehmen sowie ausgewählte dritte Dienstleister übermittelt werden. Das Hostel ist berechtigt, sich bei der Durchführung der Datenverarbeitung im erforderlichen Umfang verbundener Unternehmen sowie ausgewählter dritter Dienstleister zu bedienen und personenbezogene Daten gemäß dieses Abschnittes an diese Unternehmen weiterzuleiten, von diesen speichern und verarbeiten zu lassen.

2. Der Gast ist berechtigt, der Verwendung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Werbung jederzeit zu widersprechen. Zudem bleiben Rechte des Gastes auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner durch das Hosel gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber dem Hostel unberührt.

3.Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, werden die personenbezogenen Daten des Gastes nach Beendigung des Beherbergungsvertrags und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sowie auf gelöscht. 


 

 

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